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Individuelle Verständigung ist die beste Hallenordung
I.
Voraussetzung für die Hallenutzung ist: 1. Die Mitgliedschaft im Ruf Laubach e.V. 2. Der Besitz eines gegen Quittung ausgehändigten Hallenschlüssels (pro
Familie ein Schlüssel). Bei Teilnahme an vom Vorstand angesetzten Reitstunden entfällt
Punkt 2. II.
Prinzipiell wird von folgendem ausgegangen: 1. Dressurausbildung hat Vorrang vor Springausbildung. 2. Longieren oder Freilaufenlassen ist nur dann möglich, wenn in dieser
Zeit kein anderer Reiter die Halle benutzen will. 3. Sind mehrere Reiter in der Halle, so hat sich jeder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. III.
Die Bahn ist grundsätzlich in einem Zustand zu halten, der es ermöglicht, sämtliche Hufschlagfiguren ohne Behinderung zu
reiten. Hindernisse sind daher nach der Springausbildung grundsätzlich auf den für sie vorgesehenen Platz zurückzustellen. IV.
Reitstunden sind: 1. Vom Vorstand anzusetzen 2. sieben Tage vorher mit Datum, Zeitangabe und Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes versehen am schwarzen Brett auszuhändigen. 3. Grundsätzlich über den Verein abzurechnen. V. SpringausbildungAuf Wunsch kann vom Vorstand die Halle für gesonderte Springstunden
freigehalten werden, die gem. Punkt IV, 2 auszuhängen sind. Ansonsten ist die
Bahn auf Verlangen in kürzester Zeit gern. Punkt III herzurichten. VI. Während einer Reit-, Spring- oder Voltigierstunde, die die Voraussetzungen des Punkt IV erfüllt, steht die Halle ausschließlich den Reitstundenteilnehmern bzw. der Springausbildung zur Verfügung. VII. Durch Mutwilligkeit oder Unachtsamkeit entstandene Schäden
sind vom Verursacher dem Vorstand zu melden und zu ersetzen. VIII. Bei Verstößen
gegen diese Hallenordnung kann der Vorstand zeitweise Hallenverbot erteilen, bei
groben Verstößen oder im Wiederholungsfalle die Hallenbenutzung ganz
untersagen. Auf den übrigen Anlagen des Vereins ist analog dieser Hallenordnung zu
verfahren. |
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