1. Die Mitgliedschaft im Ruf Laubach e.V.
2. Der Besitz eines gegen Quittung ausgehändigten Hallenschlüssels (pro Familie ein Schlüssel).
Bei Teilnahme an vom Vorstand angesetzten Reitstunden entfällt Punkt 2.
1. Dressurausbildung hat Vorrang vor Springausbildung.
2. Longieren oder Freilaufenlassen ist nur dann möglich, wenn in dieser Zeit kein anderer Reiter die Halle benutzen will.
3. Sind mehrere Reiter in der Halle, so hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer in seiner Dressurausbildung
mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.
der es ermöglicht, sämtliche Hufschlagfiguren ohne Behinderung zu reiten.
Hindernisse sind daher nach der Springausbildung grundsätzlich
auf den für sie vorgesehenen Platz zurückzustellen.
1. Vom Vorstand anzusetzen
2. sieben Tage vorher mit Datum, Zeitangabe und Unterschrift
eines Vorstandsmitgliedes versehen am schwarzen Brett auszuhändigen.
3. Grundsätzlich über den Verein abzurechnen.
Auf Wunsch kann vom Vorstand die Halle für gesonderte Springstunden freigehalten werden, die gem. Punkt IV, 2 auszuhängen sind. Ansonsten ist die Bahn auf Verlangen in kürzester Zeit gern. Punkt III herzurichten.
die die Voraussetzungen des Punkt IV erfüllt, steht die Halle ausschließlich den Reitstundenteilnehmern bzw. der Springausbildung zur Verfügung.
VII. Durch Mutwilligkeit oder Unachtsamkeit entstandene Schäden sind vom Verursacher dem Vorstand zu melden und zu ersetzen.
gegen diese Hallenordnung kann der Vorstand zeitweise Hallenverbot erteilen, bei groben Verstößen oder im Wiederholungsfalle die Hallenbenutzung ganz untersagen.
Auf den übrigen Anlagen des Vereins ist analog dieser Hallenordnung zu verfahren.