Reit- und Fahrverein Laubach e.V.
Reit- und Fahrverein Laubach e.V.

Hallenordnung

 

  • Voraussetzung für die Hallennutzung :

1. Die Mitgliedschaft im Ruf Laubach e.V.

2. Der Besitz eines gegen Quittung ausgehändigten Hallenschlüssels (pro Familie ein Schlüssel).

   Bei Teilnahme an vom Vorstand angesetzten Reitstunden entfällt Punkt 2.

 

  • Prinzipiell wird von folgendem ausgegangen :

1. Dressurausbildung hat Vorrang vor Springausbildung.

2. Longieren oder Freilaufenlassen ist nur dann möglich, wenn in dieser Zeit kein anderer Reiter die Halle benutzen will.

3. Sind mehrere Reiter in der Halle, so hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer in seiner Dressurausbildung  

 mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.

 

  • Die Bahn ist grundsätzlich in einem Zustand zu halten,

der es ermöglicht, sämtliche Hufschlagfiguren ohne Behinderung zu reiten.

Hindernisse sind daher nach der Springausbildung grundsätzlich

auf den für sie vorgesehenen Platz zurückzustellen.

 

  • Reitstunden sind :

1. Vom Vorstand anzusetzen

2. sieben Tage vorher mit Datum, Zeitangabe und Unterschrift

eines Vorstandsmitgliedes versehen am schwarzen Brett auszuhändigen.

3. Grundsätzlich über den Verein abzurechnen.

 

  • Springausbildung

Auf Wunsch kann vom Vorstand die Halle für gesonderte Springstunden freigehalten werden, die gem. Punkt IV, 2 auszuhängen sind. Ansonsten ist die Bahn auf Verlangen in kürzester Zeit gern. Punkt III herzurichten.

 

  • Während einer Reit-, Spring- oder Voltigierstunde,

die die Voraussetzungen des Punkt IV erfüllt, steht die Halle ausschließlich den Reitstundenteilnehmern bzw. der Springausbildung zur Verfügung.

VII. Durch Mutwilligkeit oder Unachtsamkeit entstandene Schäden sind vom Verursacher dem Vorstand zu melden und zu ersetzen.

                                           

  •  Bei Verstößen

gegen diese Hallenordnung kann der Vorstand zeitweise Hallenverbot erteilen, bei groben Verstößen oder im Wiederholungsfalle die Hallenbenutzung ganz untersagen.

Auf den übrigen Anlagen des Vereins ist analog dieser Hallenordnung zu verfahren.

 

Druckversion | Sitemap
© Reit- und Fahrverein Laubach